Das Ziel der ersten Bonner Afghanistan-Konferenz vor zehn Jahren, nämlich das afghanische Volk mithilfe der Nordallianz zu beherrschen, wurde von Afghanen, wie in ihrer Geschichte immer wieder, mit einem Volksaufstand beantwortet.
Die Nato, ihre Unterstützer-Armeen von Australien bis Alaska, die zur Unterstützung der Marionetten der Nordallianz einmarschiert sind, sind mittlerweile geschlagen und müssen – nicht wollen – bis Ende 2014 das Land verlassen. Übrig bleibt, die an die Macht gebombte Nordallianz, die im Volk wie nie zuvor verhasst ist und die sich ohne die Nato-Bomben nicht einmal einen Monat lang dem Zorn des Volkes widersetzen kann.
Die zweite Bonner Afghanistan-Konferenz soll nun der Unterstützung für die Nordallianz, als ein verlängerter Arm der Nato über das Abzugsjahr 2014 hinaus eine Legitimation geben. Das neue Ziel dieser Konferenz, nämlich die Verbrecher der Nordallianz über das Jahr 2014 hinaus an die Macht zu halten, wird genauso scheitern.
1. Hintergrundinformationen
Erinnern wir uns, die Warschauer Paktstaaten unter der Führung der damaligen Sowjetunion, überfielen im Dezember 1979 Afghanistan. Die Sowjets, wie die ganze Welt weiß, scheiterten; die mächtige, angeblich unbesiegbare Sowjetunion zerfiel, der Warschauer Vertrag wurde aufgelöst und Dutzende Staaten Mittelasiens und Osteuropas erlangten, dank dem heroischen afghanischen Befreiungskampf, ihre volle Souveränität.
Die Sowjets aber hatten für die Zeit nach ihrem Abzug gesorgt. Sie hatten nämlich die Befreiungsbewegungen mit Hilfe von Iran infiltriert und ihre Gefolgsleute als bekannte Kommandeure in den Reihen der Befreiungsbewegungen eingeschleust. Aus Ihnen rekrutierte später die NATO (die Nord-Atlantik-Allianz) die afghanische Nordallianz. Die Sowjets hinterließen also für die Zeit nach ihrem Abzug eine Handvoll Marionetten, die sich für die sowjetischen Interessen einsetzen sollten. Die Marionetten konnten sich eine Zeitlang an die Macht halten, bis ihre versteckten Beziehungen und Verstrickungen zu Russland und Iran entlarvt wurden.
Dagegen bildete sich eine spontane Widerstandsbewegung des Volkes, deren Führung die Taliban übernahmen und die in sehr kurzer Zeit diese Marionettenregierung in die Flucht schlugen. Die Taliban wurden anfänglich auch von den USA und Pakistan unterstützt, weil in ihnen ein starker politischer und militärischer Faktor gesehen wurde und die USA diesen Umstand für ihre Interessen ausnutzen wollten. Als die USA bei Verhandlungen mit den Taliban über die geplante Pipeline vom Turkmenistan über Afghanistan nach Indien und Pakistan feststellen mussten, dass die Taliban ihre nationalen Interessen vehement verteidigen, kam es zum Bruch der Unterstützung.
Neben Russland und Iran wurde nun die Nordallianz auch noch vom Westen unterstützt. In Afghanistan herrschte ein Bürgerkrieg, zwischen den russisch-iranischen Marionetten, die mehrheitlich aus den Minderheiten Afghanistans, den Hazara, Tadschiken und Usbeken bestehen, und den Taliban, die mehrheitlich Paschtunen sind. Damit keine Missverständnisse entstehen, ist der Hinweis sehr wichtig, dass die Nordallianz nicht die afghanischen Minderheiten und die Taliban nicht die Paschtunen mehrheitlich repräsentieren.
Das sind die giftigen Früchte des nun mehr als 30 Jahre andauernden Krieges und der Einmischung von außen, dass es zu dieser unglücklichen Konstellation gekommen ist, die das Zusammenleben verschiedener Ethnien Afghanistans so schwierig macht. Angefangen von den englischen Invasoren im 18., 19. und 20. Jahrhundert bis heute werden die Ethnien Afghanistans gegeneinander ausgespielt, um ihre hegemonialen und imperialen Interessen gegen die Afghanen durchzusetzen.
2. Die erste Bonner Afghanistan-Konferenz
Die erste Bonner Afghanistan Konferenz wurde von der Nordallianz, die frisch an die Macht gebombt worden war, dominiert. Damit waren die afghanischen Minderheiten sehr stark repräsentiert. Die Taliban als die stärkste politische, gesellschaftliche und militärische Macht wurden ignoriert. Schlimmer noch, die Paschtunen, die größte Bevölkerungsgruppe wurde nur noch symbolisch an den Beratungen in Bonn und später an der Macht beteiligt. Mit fatalen Folgen, wie wir wissen.
Es wird immer wieder gesagt, dass es ein großer Fehler der ersten Bonner Konferenz im Dezember 2001 war, zum Ersten, dass die Nordallianz und die afghanischen Minderheiten durch die NATO und den Westen bevorzugt wurden. Und zum Zweiten, sollten möglichst viele politische und gesellschaftliche Bewegungen zusammengebracht werden und die Entscheidungen über ihre Zukunft Afghanistans sollten den Afghanen selbst überlassen werden. Das geschah 2001 nicht und das wird bei der jetzigen zweiten Bonner Afghanistan-Konferenz, deren offizieller Organisator die afghanische Regierung, d.h. die Nordallianz ist, auch nicht anders sein. Es ist eher zu befürchten, dass es schlimmer kommen wird als 2001.
3. Zehn Jahre Krieg und Ungerechtigkeit
Die daraus resultierende Ungerechtigkeit ist im heutigen Afghanistan überall sichtbar. Praktisch das ganze politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben wird von der Nordallianz dominiert. Wenn man bedenkt, dass es einflussreiche Mitglieder und Sympathisanten der Nordallianz gibt, die sich eher den Interessen Irans, Tadschikistans und Usbekistans verpflichtet fühlen als den afghanischen Interessen, dann kann man die tiefe Ursache der Korruption, der Vetternwirtschaft und des Diebstahls afghanischen Vermögens verstehen.
Die jetzige afghanische Regierung, das heißt die Nordallianz, weiß nämlich, dass sie sich nur solange an der Macht halten kann, wie sie durch ausländische Soldaten unterstützt wird. Ziehen die ausländischen Unterstützer ab, werden sie vom Volk verjagt. Die Nordallianz weiß auch aus der Geschichte Afghanistans, dass die ausländische militärische Unterstützung nicht ewig dauern kann. Deswegen nutzt sie die Zeit der Besatzung zu ihrer persönlichen Bereicherung. Deswegen versickern die Milliardenhilfen der internationalen Gemeinschaft in dunklen Kanälen, deswegen gibt es keinen gesellschaftlichen Fortschritt, deswegen kann es keinen Frieden geben, weil die Nordallianz im Frieden ihre Alleinherrschaft und ihre Privilegien verliert.
Der Kampf des afghanischen Volkes richtet sich nicht nur gegen die Präsenz ausländischer Militärs, die es nach dem Ehrenkodex – Paschtunwali- mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt, sondern auch und vor allem gegen die Ungerechtigkeit, die dadurch entstanden ist, dass die NATO einseitig die Nordallianz unterstützt. Die größte Bevölkerungsgruppe, die Paschtunen, sind nämlich nur noch symbolisch an der Macht beteiligt, um den Menschen in Afghanistan und in den Nato-Ländern einigermaßen Demokratie vorzugaukeln und sie dadurch in die Irre zu führen.
Die Paschtunen auf der anderen Seite der Durand-Linie in Pakistan wissen nämlich auch, dass in Afghanistan ein physischer und kultureller Vernichtungskrieg der Nordallianz und Nato gegen ihre paschtunischen Brüder im Gange ist. Deshalb kämpfen sie zusammen, Schulter an Schulter, gegen ihr Genozid. Das hat mit der Unterstützung der Taliban durch die pakistanische Regierung und ISI nichts zu tun, wie es von der Nordallianz fälschlicherweise propagiert und von vielen Politikern und Journalisten unkritisch übernommen wird. Es ist das Prinzip der Paschtunwali, „Nang“, Paschtunen zur Hilfe zu eilen, wenn sie in Bedrängnis sind. Dieses Prinzip ist damals im Kampf gegen die Sowjets vom Westen unterstützt und sogar finanziert worden. Mit großem Erfolg, wie wir wissen.
Das von der UNESCO als Grundrecht proklamierte Recht in Muttersprache unterrichtet zu werden, wird in Afghanistan tagtäglich auf das Gröbste verletzt. Für die Paschtunen in Kabul z.B., die die Mehrheit der Bevölkerung bilden, stehen nicht einmal fünf Prozent der Schulen in ihrer Muttersprache Paschto zur Verfügung. In Balkh, Herat, Farah, Kunduz, Baghlan und in vielen anderen Provinzen sieht es nicht anders aus. Und alle diese Menschenrechtsverletzungen werden mit Geldern der internationalen Gemeinschaft finanziert.
Die Gewinner des Krieges seit 2001 in Afghanistan sind die iranischen Ayatollahs. Das ganze kulturelle Leben in Afghanistan und vor allem in der afghanischen Hauptstadt Kabul steht unter dem iranischen Einfluss. Praktisch alle Fernseh- und Radiosendungen und die Presse werden vom Iran kontrolliert. Die afghanische Sprache Paschto, die seit der ersten afghanischen Verfassung von 1964 als die nationale und offizielle Sprache festgelegt war und die in der neuen afghanischen Verfassung von 2002, unter dem Einfluss der Nordallianz, nur noch als eine, neben dem Dari (Tadschikisch, Persisch) gleichberechtigte offizielle Sprache verankert ist, hat praktisch keine Bedeutung in der Verwaltung und im Regierungsapparat der Nordallianz.
Ganze Ministerien sind von iranischen Sympathisanten besetzt; die meisten von denen können kein Wort Afghanisch (Paschto) sprechen. Viele hohe Regierungsbeamte, einflussreiche Mitglieder der Olesy Jirga (afghanisches Parlament) und sogar einige Minister werden versteckt von den iranischen Ayatollahs bezahlt. Wie kann diese Regierung von den Taliban verlangen, die afghanische Verfassung zu akzeptieren, wenn sie sie selber jeden Tag auf das Gröbste verletzt. Nach gesundem Menschenverstand ist es schwer, die Logik nachzuvollziehen, die in den Köpfen westlicher Politiker dazu führt, eine antiafghanische, mit den radikalen iranischen Ayatollahs sympathisierende, korrupte und unfähige Regierung, die mittlerweile nicht nur in Afghanistan, sondern auch in der westlichen Welt verachtet wird, weiterhin zu unterstützen.
Man kann es nicht anders als dumm bezeichnen, die Nordallianz mit solchem enormen finanziellen Aufwand und sogar mit dem Leben eigener Soldaten an der Macht zu halten; zumal man doch weiß, dass sie sich nach dem Abzug der Nato-Truppen nicht an der Macht halten kann. Die wenigen, wirklich fähigen und patriotisch denkenden Afghanen, die noch in der Regierung geblieben sind, haben es schwer, ihre Visionen und Pläne zum Wohle des Volkes durchzusetzen.
Für viele Afghanen ist die Nordallianz das Hauptproblem Afghanistans. Solange sie an der Macht ist, wird der Befreiungskampf gegen sie und ihrer Unterstützer fortgeführt.
4. Die zweite Bonner Afghanistan-Konferenz
Die zweite Bonner Afghanistan Konferenz soll laut offizieller Leseart dazu dienen, das bis jetzt Erreichte auch nach dem Abzug 2014 zu verteidigen, und Afghanistan weiterhin finanziell zu unterstützen. Das klingt nach ehrenhaften Vorsätzen und dem Wunsch, Afghanistan zu unterstützen. Nun, was das Erreichte betrifft, hat Dr. Reinhard Erös, Bundeswehr-Oberstarzt a.D. und Gründer der „Kinderhilfe Afghanistan“ in einem Interview 2010 so zusammengefasst:
Für die breite Masse hat sich die soziale Situation seit 2001 dramatisch verschlechtert.
Die Kinderarbeit nimmt zu.
Die Kriminalität explodiert in jedem Bereich.
Der Polizist gilt in Afghanistan nicht als Freund und Helfer, sondern als Gangster
Seit 2001 hat sich die Menge des angebauten Rauschgifts – Cannabis und Opium – wahrscheinlich verfünfzehnfacht.
Auch die BBC spricht von bis zu 1,5 Millionen Drogenabhängigen allein in Afghanistan:
“A new survey is being finalised now and is expected to show a 50% rise in the number of addicts to about 1.5 million. In a country of just 30 million, that would mean Afghanistan has the highest relative rate of addiction of any country in the world.”
Ria Novosti meldet (September 2011):
„Laut US-Studien ist die gegenwärtige Generation der afghanischen Kinder dem Verderben geweiht, denn „sie alle“ seien opium- und heroinabgängig.“
Das zweite ehrenhaft klingende Vorhaben der neuen Bonner Konferenz, Afghanistan über das Jahr 2014 hinaus zu unterstützen, ist nicht glaubhaft. Denn in den vergangenen zehn Jahren ist blindlings die Nordallianz gegen den Willen des afghanischen Volkes unterstützt worden. Warum sollte es nach 2014 plötzlich anders werden; zumal der deutsche Außenminister klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass Deutschland auch nach 2014 seine Freunde am Hindukusch nicht im Stich lassen werde. Mit seinen Freunden meint der Minister eindeutig die Nordallianz und nicht das afghanische Volk.
Wenn mit Unterstützung für Afghanistan wirklich die Unterstützung des afghanischen Volkes gemeint ist, dann sollte die internationale Gemeinschaft die Nordallianz entmachten. Das ist sogar ihre moralische Pflicht, denn die Nordallianz wurde erst durch die Einmischung der internationalen Gemeinschaft im innerafghanischen Bürgerkrieg an die Macht gebracht und den Afghanen aufgezwungen. Das Versprechen der Nordallianz, die Korruption bekämpfen zu wollen, ist ein Witz. Denn die Korruption und Selbstbereicherung wird jetzt erst recht zunehmen, wenn feststeht, dass die sie an die Macht haltenden ausländischen Militärs abziehen und dass sie dadurch keine Zukunft mehr für sich in Afghanistan sehen.
5. Der 11. September 2001
Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA waren ein schweres Verbrechen sowohl nach dem innerstaatlichen Recht der Vereinigten Staaten von Amerika als auch nach den damals gültigen Normen des Völkerrechts. Dieses Verbrechen hätte auf der internationalen Ebene mit den im Völkerrecht vorgesehenen Mitteln der Zusammenarbeit der Staaten auf polizeilichem und justiziellem Gebiet verfolgt werden müssen und können. Dazu wurde nicht der geringste Versuch unternommen.
Stattdessen begannen die USA, gefolgt von Großbritannien und anderen Nachläufern – nach Drohungen und Ankündigungen – am 7. Oktober 2001 eine bewaffnete Intervention mit den Ausmaßen eines Weltkrieges gegen das Mitglied der Vereinten Nationen, den souveränen Staat Afghanistan. Zynischerweise wurde die Intervention »Operation Enduring Freedom« (OEF –Operation Andauernde Freiheit) genannt.
Dieser Krieg war und ist aufseiten der Interventen ein grober Verstoß gegen das grundlegende Prinzip des Völkerrechts in Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta, wonach die Androhung und Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen einem strengen Verbot unterliegen. Er war und ist ein Aggressionskrieg, der nach der Deklaration der Vereinten Nationen über die Prinzipien des Völkerrechts von 1970 und nach der allgemein anerkannten Definition der Aggression von 1974 als ein Verbrechen gegen den Weltfrieden zu bewerten ist. Für dieses Verbrechen tragen die USA und ihre Verbündeten die Verantwortung.
Der Angriff auf Afghanistan hat mit den höchst mysteriösen Ereignissen vom 11. September 2001 nichts zu tun; sie waren höchstens ein willkommener Anlass, den Angriff auf Afghanistan, der bereits vor dem 11. September beschlossen war, zu rechtfertigen. Laut einem Bericht von BBC vom August 2001, fand nämlich in Berlin vom 17. bis 21. Juli 2001 eine Konferenz unter Beteiligung von USA, Russland, Pakistan, Iran, Deutschland und UNO statt, in der beschlossen wurde, Afghanistan Anfang Oktober 2011 vom Usbekistan aus anzugreifen. Also drei Monate vor den Ereignissen vom 11. September stand der Plan des Angriffes auf Afghanistan fest.
6. Die Rolle der UNO
Der UN-Sicherheitsrat hätte – wenn er seine Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ernst genommen hätte – das kriegerische Vorgehen der USA verhindern und verurteilen müssen. Er hat das nicht getan. Der Rat hat aber dem Krieg auch keine Legitimation erteilt.
Die Resolution 1368 vom 12. September 2001, angenommen einen Tag nach den Anschlägen, trifft in ihrer Präambel allgemeine Feststellungen über die Entschlossenheit, Bedrohungen des internationalen Friedens und der Sicherheit durch terroristische Akte mit allen Mitteln zu bekämpfen, und über die Anerkennung des Rechts auf Selbstverteidigung. Im Beschlussteil enthält die Resolution keine Auflassung zu militärischen Sanktionen gegen Afghanistan. Sie beruft sich gar nicht auf Kapitel VII der Charta, der einzig möglichen Rechtsgrundlage für militärische Sanktionsmaßnahmen. Die Resolution erklärt die Terrorakte zu Recht zu einer Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit und ruft alle Staaten zur Zusammenarbeit auf, um die Täter, Organisatoren und Sponsoren dieser terroristischen Angriffe vor den Richter zu bringen, und hebt hervor, dass auch deren Helfershelfer verantwortlich gemacht werden. Aus dieser Resolution 1368 ist jedoch keine Genehmigung des Krieges durch den UN-Sicherheitsrat herauszulesen.
Nach der Eroberung Kabuls und dem Sturz der Taliban hat der Sicherheitsrat am 20. Dezember 2001 eine zweite Afghanistan-Entschließung, Resolution 1386, verabschiedet. Sie enthält keine nachträgliche und rückwirkende Billigung des Krieges. Allerdings wurde durch diese Resolution ein Besatzungsregime sanktioniert, das völkerrechtswidrig ist, weil es mit einem Aggressionskrieg begründet wurde. Aus einem völkerrechtswidrigen Krieg kann kein völkerrechtsgemäßes Besatzungsregime hervorgehen. Unter Berufung auf Kapitel VII der Charta wurde mit dieser Resolution die heute unter NATO-Oberbefehl agierende ISAF (International Security Assistance Force) eingerichtet, die die afghanischen Behörden bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit unterstützen soll, in Wirklichkeit aber zusammen mit der OEF den Krieg weiterführt und die Nordallianz an die Macht hält.
7. Kriegsverbrechen
Im Verlauf des Krieges wurden und werden von allen beteiligten Seiten schwere Verstöße gegen das humanitäre Kriegsrecht begangen. Insbesondere sind Verstöße der Besatzer zu registrieren gegen die Genfer Abkommen von 1949 über die Behandlung von Kriegsgefangenen und über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, gegen die Zusatzprotokolle von 1977 zu diesen Abkommen über den Schutz der Opfer in internationalen und in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten, gegen den Pakt über bürgerliche und politische Menschenrechte von 1966, gegen das Übereinkommen von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und gegen das Übereinkommen gegen Folter von 1984.
Einen hinreichenden Verdacht für ein Kriegsverbrechen liefert zum Beispiel die Bombardierung bei Kunduz, die von einem deutschen Offizier befohlen wurde und durch die nach NATO-Einschätzung bis zu 142 Menschen, darunter viele Zivilisten, getötet und weitere verletzt wurden. Es besteht hinreichender Grund zur Annahme, dass es sich um eine schwere Verletzung von Artikel 51 des 1. Zusatzprotokolls bzw. von Artikel 13 des 2. Zusatzprotokolls handelt, wonach die »Zivilbevölkerung oder einzelne Zivilpersonen … allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren« genießen. Die Bundesstaatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren pflichtwidrig eingestellt.
8. Interventionsverbot
Zehn Jahre nach Beginn des Krieges ist festzustellen, dass der völkerrechtswidrige Aggressionskrieg der USA und ihrer Verbündeten fortdauert. Es besteht trotz fortschreitender so genannter »Afghanisierung« der Konflikte und Übertragung von Verantwortung an afghanische Stellen ein völkerrechtswidriges Besatzungsregime. Unter diesem Regime können die Afghanen ihr Selbstbestimmungsrecht nicht verwirklichen.
Die ursprünglich mit unterschiedlichen Aufgaben und Zielen deklarierten Kriegseinsätze OEF und ISAF sind zu einem einzigen, nicht mehr auseinander zuhaltenden völkerrechtswidrigen Kriegsunternehmen verschmolzen. An diesem Krieg beteiligt sich Deutschland mit etwa 5000 Bundeswehrsoldaten unter Verletzung des Vertrags von 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, nach dessen Artikel 2 »von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird«.
Der bewaffnete Widerstand der Taliban gegen die Besatzer ist – bei Einhaltung des geltenden Kriegsrechts – völkerrechtlich zulässig, weil er Ausübung des Selbstverteidigungsrechts gegen eine Aggression darstellt. Zudem herrscht ein Bürgerkrieg zwischen der Regierung und aufständischen Taliban und anderen Gruppierungen, in den sich die Besatzungsmächte einseitig zugunsten der Regierung und mit bewaffneter Gewalt durch Bekämpfung der Aufständischen einmischen. Das widerspricht dem völkerrechtlichen Interventionsverbot. Das ist ebenfalls ein allgemeinverbindliches Prinzip des Völkerrechts. Danach darf sich kein Staat in die inneren Kämpfe eines anderen Staates einmischen, schon gar nicht mit bewaffneter Gewalt.
In die innerafghanischen Konflikte sind offenbar auch Iran, Pakistan und andere Staaten der Region verwickelt. Es ist ein gordischer Knoten der Gewalt geknüpft worden, der nicht durch das Schwert, sondern nur durch den Rückzug der fremden Truppen aus dem Land, durch Verhandlungen zwischen allen Beteiligten, auch mit den Taliban, und durch Verstärkung ziviler Hilfe für Afghanistan aufgelöst werden kann. Das entspricht dem völkerrechtlichen Prinzip der friedlichen Lösung von Streitfragen, das in der UN-Charta verankert ist. Der NATO-Gipfel 2010 in Lissabon ist dem in keiner Weise gerecht geworden.
Wenn sich Deutschland zu völkerrechtskonformem Verhalten in Bezug auf Afghanistan durchringen will, dann ist das Mindeste, dass es die Bundeswehr aus dem Krieg zurückzieht. Dazu verpflichtet schon das Grundgesetz. Artikel 87a begrenzt den Einsatz der Bundeswehr auf Verteidigung. Am Hindukusch wird Deutschland nicht verteidigt.
Im Rahmen einer Diskussionreihe „Afghanische Stimmen“ lässt das Aachener Friedensmagazin aixpaix.de in Deutschland lebende Exilafghanen mit unterschiedlichen fundierten Positionen zu Wort kommen.
aixpaix.de möchte damit sowohl eine Bandbreite an Positionen zeigen, wie auch die Möglichkeiten und die Probleme einer Friedenslösung auf Verhandlungsebene.
Dr. Kader Wadan, 1953 in Nangrahar, Afghanistan, geboren, lebt seit 1970 in Deutschland, studierte Physik und Mathematik und promovierte 1984 in Physik zum Dr. rer. nat.
1973 gehörte er zu den Mitbegründern des afghanischen Studentenvereins in München
1980: Herausgabe einer Zeitschrift unter dem Titel „Jirga“, in dem die Situation in Afghanistan analysiert wurde und Wege zur Lösung vorgeschlagen wurden. „Wir haben schon damals die falsche Politik des Westens angeprangert und verlangt, demokratische und auf Gerechtigkeit, Menschenrechten und Fortschritt basierende Einstellungen und Kräfte zu unterstützen.“
1993: Gründung des Vereins “Das Afghanistan-Komitee für Frieden, Wiederaufbau und Kultur” in München
2001: Organisation von mehreren Demonstrationen in München gegen den Angriff auf Afghanistan
2008 Mitbegründer der Bewegung „Friedens-Jirga“ in Kabul . „Zu dieser Zeit war ich im Erziehungsministerium als Berater für konstitutionelle Entwicklung tätig; diese Stelle hatte ich seit einem Jahr ohne Gehalt auf ehrenamtlicher Basis mit großen Engagement inne. Ich musste leider feststellen, dass meine Arbeit und meine Bemühungen im jetzigen System fehl am Platz waren. Seit 2010 bin ich wieder in Deutschland.“
„Zu erwähnen ist, dass ich in keiner politischen Partei in Afghanistan oder hier in Deutschland Mitglied war.“