Hanan Ashrawi
Palästinenser brauchen Freiheit in Jerusalem, keine israelischen Erlaubnisscheine
11. April 2012 / Übersetzung aus dem Englischen: Reiner Bernstein, München
Ostern in Jerusalem. Zeitungsfotos zeigen Szenen von Christen aus aller Welt, die diesen heiligen Anlass mit Prozessionen, Sondergottesdiensten und Gebeten feiern und begehen. Während die meisten mit Pässen und Touristenvisa frei einreisen, braucht die einheimische christliche Bevölkerung, von der viele aus Städten und Dörfern im Umkreis. wenige Kilometer von der Altstadt entfernt, Sondergenehmigungen, um ihre heiligen Stätten zu besuchen. Die Mehrheit dieser Christen erhält diese notwendigen Genehmigungen nicht und wird so an der Teilnahme an den Oster-Feierlichkeiten in Jerusalem gehindert.
Dieses Jahr fand eine besonders hitzige Debatte über die Frage der Genehmigungen für palästinensische Christen statt, welche während Ostern in Jerusalem beten wollten. Denn einige Tage zuvor verkündete Michael Oren, der israelische Botschafter in den USA, mit großer Geste, dass dieses Jahr 20.000 Genehmigungen ausgegeben worden seien, und behauptete: „Das Militär und die Sicherheitsdienste haben eine Lage geschaffen, in der praktisch jeder Christ in der Westbank die Heiligen Stätten in Jerusalem am Karfreitag und zu Ostern besuchen kann.“ Die Lage, wie sie [von Oren] geschildert worden ist, ist für die palästinensischen Christen eine ganz andere. …
„(…) die Tatsache an sich, dass jeder Palästinenser eine Genehmigung braucht, um jederzeit im Jahr die Stadt zu besuchen, ist insgesamt absurd. Wenn wir uns auf diese Absurdität einlassen, können wir genauso den Staat Israel fragen, wie viele Genehmigungen er für jüdische Bürger während der Pessach-Feierlichkeiten ausgibt. Die Antwort? Keine einzige. Juden aus aller Welt brauchen keine Genehmigung, um Jerusalem zu besuchen. Und dasselbe sollte für Palästinenser unabhängig von ihrer religiösen Bindung gelten.
Dennoch dauert die Begründung zur Zahl der Genehmigungen an. Der Grund ist, dass die Palästinenser, solange Israel auf der illegalen Besetzung Ost-Jerusalems und des Rests des palästinensischen Territoriums besteht, die 1967 erobert wurden, geringere Chancen als jene haben, das Genehmigungssystem zu akzeptieren. In der Zwischenzeit behauptet die internationale Gemeinschaft fest, dass Israel seine Besatzung beenden und beachten müsse, dass es kein Recht habe, den palästinensischen Zugang zu allen Teilen ihres besetzten Heimatlandes zu blockieren.
Leider ist bis heute keine wirkliche internationale Aktion erfolgt, um diese flagrante israelische Verletzung der palästinensischen Freiheit zur Verehrung Gottes sowie die willkürliche Verzerrung des kulturellen und demographischen Charakters dieser palästinensischen Stadt zu verhindern. Die israelische Politik bezüglich des besetzten Ost-Jerusalem und die Durchsetzung des Genehmigungssystems zerstören das soziale Gewebe des palästinensischen Lebens in Verbindung mit seiner geschichtlichen Integrität und wirtschaftlichen Lebensfähigkeit.
Israel versucht, seine Ansprüche damit zu verteidigen, dass es die Freiheit der Verehrung Gottes durch Fotos mit ausländischen Christen gewährleiste, die nebenbei beträchtlich zur israelischen Wirtschaft beitragen, indem sie die Altstadt besuchen, während palästinensische Christen langsam aus dem Kern ihrer spirituellen Identität vertrieben werden. …
Der Beitrag ist am 11. April 2012 unter dem Titel „Palestinian need freedom in Jerusalem, not Israeli permits“ als Gastbeitrag in der Tageszeitung „Haaretz“ erschienen. Die Autorin, anglikanische Christin, wurde nach dem Studium der Anglistik, der Mediävistik und Komparatistik an der University of Virginia promoviert und hatte 2007 die Mercator-Professur an der Universität Duisburg-Essen inne. Im Vorfeld der Osloer Vereinbarungen war sie 1992/93 Sprecherin der palästinensischen Delegation unter Leitung von Haydr Abdel-Shafi in Washington, D.C. Gegenwärtig leitet sie die Abteilung für Information und Kultur der PLO in Ramallah. Die Auszüge des Beitrags wurden von Reiner Bernstein, München, übersetzt.