pax christi

Offener Brief zur Bundeswehrreform

11.04.2011 – Sehr geehrter Herr Bundesminister,

aus der Perspektive der katholischen Friedensbewegung pax christi verfolgen wir die militärpolitische Entwicklung des wiedervereinigten Deutschland seit Jahren mit zunehmendem Befremden und wachsender Besorgnis. Einige Zuspitzungen der fortschreitenden Militarisierung unter Ihrem Amtsvorgänger Karl Theodor zu Guttenberg waren besonders irritierend, ja zutiefst verstörend. Auf diesem Hintergrund haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie Presseberichten zufolge zwar gewillt sind, die von Ihrem Vorgänger in Gang gesetzte Bundeswehrreform konsequent fortzusetzen, zugleich aber angekündigt haben, nichts zu überstürzen, sondern die notwendigen Entscheidungen „nach einer gründlichen Lagefeststellung“ zu treffen (SZ Online, 04.03.2011). Uns geht es nicht um Umsetzungsprobleme. Vielmehr möchten wir Sie auf drei, aus unserer Sicht wichtige Grundprobleme des vorliegenden Reformkonzepts hinweisen, und Sie bitten, diese im Rahmen Ihrer politischen Leitungsverantwortung vorrangig zu behandeln.

Streitkräfte - begründungslos

Das Kernproblem des bisherigen Reformkonzepts besteht aus unserer Sicht im Fehlen einer schlüssigen Klärung von Sinn und Zweck des Weiterbestands der Bundeswehr.

Die Bundeswehr wurde 1955/56 zur Landes- und Bündnisverteidigung aufgestellt; zu diesem Zweck auch wurde 1956 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1994 wurde höchstrichterlich geklärt, dass darüber hinaus Friedenssicherung nach den Normen und in der Verantwortung der Vereinten Nationen verfassungsrechtlich legitimierbar ist.

Die vom damaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg zur Vorbereitung der Reform eingesetzte Strukturkommission stellte im Oktober 2010 fest: „Durch den Wegfall einer massiven unmittelbaren militärischen Bedrohung kann die Wehrpflicht in der heutigen Form sicherheitspolitisch nicht mehr gerechtfertigt werden.“

Die Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht ist eine sachlogische, sicherheitspolitisch begründete Konsequenz aus dieser Erkenntnis. Die Perspektive einer sicherheitspolitischen Lage- und Bedarfsanalyse fehlt aber den weiteren Aspekten des Berichts der Strukturkommission. Eine umfassende Auswertung der ernüchternden Erfahrungen mit militärischer Friedenssicherung out of area, hätte aus unserer Sicht eine grundsätzliche Infragestellung der Institution Bundeswehr zur Konsequenz. Diese Konsequenz lag freilich schon bald nach der Epochenwende 1989 „in der Luft“. Insbesondere Guttenbergs Vor-Vorgänger Peter Struck suchte ihr seinerzeit damit zu begegnen, dass er das grundgesetzlich und völkerrechtlich bestimmte Verteidigungskonzept aufgab und eine „Verteidigung“ der „Sicherheit Deutschlands ... auch am Hindukusch“ und weltweit erfand – zu Lasten der Verfassungs- und Völkerrechtskonformität eines Großteils der laufenden Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Die Strukturkommission ignoriert diese Kalamitäten. Unter dem bezeichnenden Titel „Vom Einsatz her denken – Konzentration, Flexibilität, Effizienz“ zielt ihr Bericht „auf eine ... radikale Erneuerung hin zu kompakten, effizienten und zugleich hochqualifizierten Streitkräfte“ (BMVg, 2010, S. 3). Auf der Dresdner Bundeswehrtagung im November 2010 sekundierte Guttenberg mit der Feststellung, die Erfordernisse des Einsatzes müssten Maßstab und Grundlage für alle Entscheidungen sein (BMVg: Bundeswehrtagung in Dresden – Signal der Veränderung, Stand: 21.02.2011. http://www. bmvg.de). Ganz ähnlich ist die Tonlage des im August 2010 vorgelegten Prüfberichts des Generalinspekteurs. So ist hier bspw. die Rede von einer „Schwerpunktverlagerung zu professionellen Streitkräften“ – gemäß dem Trend im multinationalen Kontext „zu kleineren, aber leistungsfähigeren, hochmobilen und hochtechnisierten Streitkräften“ (BMVg: Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Prüfauftrag aus der Kabinettsklausur vom 7. Juni 2010, S. 12). Mit einem solchen Reformansatz werden sicherheits- und friedenspolitische Zielsetzung und militärische Mittelwahl kurzerhand entkoppelt. Statt einer Bilanz der bisherigen Auslandseinsätze und ohne den militärischen Bedarf Deutschlands von einer nachvollziehbaren Bedrohungsanalyse abzuleiten, setzt die Strukturkommission künftige vermehrte Einsätze voraus und orientiert alle weiteren Schritte an dieser voraussetzungslos gesetzten Zielvorgabe. Der Konflikt- und Friedensforscher Reinhard Mutz nennt diesen Vorgang „Reform ins Blaue" und beschreibt ihn treffend mit folgenden Worten:„Mehr Kampfkraft, mehr Waffenwirkung bei weniger Personal zu niedrigeren Kosten lautet das Credo der Einsatzoptimierung. Um es umzusetzen, braucht es nichts weiter als betriebswirtschaftliche Rationalisierung und Effizienzsteigerung. Der technokratische Typ der Streitkräftereform kommt ohne fundiertes Lagebild aus, ohne Risikoanalyse, ohne eine daraus abgeleitete Bedarfsermittlung und ohne reflektiertes Sicherheitskonzept. ... So umgeht man die heikle Frage nach der Erfolgsbilanz bisheriger Auslandseinsätze. Fest steht lediglich, dass den laufenden Einsätzen die nächsten folgen sollen und anschließend die übernächsten. Darauf hat sich die Bundeswehr einzustellen.“ (R. Mutz: Bundeswehr – Reform ins Blaue. Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/2011).

Platzhalter Handlungsfähigkeit der Exekutive

Die eklatante Vernachlässigung der sicherheits- und friedenspolitischen Zielsetzung(en) und die damit einhergehende Entkoppelung von Zielsetzung und militärischer Mittelwahl bestimmen die Guttenbergsche Reformkonzeption anscheinend mit System. Seit sich im Gefolge der Epochenwende von 1989/90 der Auftrag der Bundeswehr nicht mehr von selbst versteht und kontrovers diskutiert wird, wurde das grundgesetzfremde Verständnis des Militärs als Instrument nationaler auswärtiger Interessenvertretung in den Händen der Exekutive wiederbelebt und als „Normalisierung“ kultiviert: militärische Einsätze werden als passables Mittel zur Durchsetzung außenpolitischer Zielsetzungen wie Deutschlands bündnispolitischem Gewicht dargestellt. In den gleichfalls von Struck zu verantworten den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 sind die Implikationen dieser Umorientierung für konkrete Einsatzentscheidungen unumwunden benannt: „Künftige Einsätze lassen sich ... weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch eingrenzen. Der politische Zweck bestimmt Ziel, Ort, Dauer und Art eines Einsatzes. ... Die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Einsatzarten sind fließend.“ (Bundesministerium der Verteidigung, 2003, Ziff. 57 u. 58). So werden Entscheidungen über Ort, Zeit, Dauer, Zweck und Art beliebiger Einsätze der deutschen Streitkräfte rund um den Erdball zur Sache politischer Opportunität – und damit zur typischen Sache der Exekutive.

Diese Entwicklung wurde nicht dadurch korrigiert oder kompensiert, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundeswehr mit dem Urteil von 1994 ausdrücklich als Parlamentsheer anerkannt hat. Denn diesem Urteil zufolge genügt für einen Auslandseinsatz die Zustimmung des Bundestags mit einfacher (relativer) Mehrheit. Da die Parlamentsmehrheit aber in aller Regel darauf bedacht ist, die Regierung zu unterstützen, schafft der so ausgestaltete Parlamentsvorbehalt die Illusion einer effektiven parlamentarischen Kontrolle des Regierungshandelns und bewirkt de facto vor allem die Akzeptanzsteigerung in der politischen Öffentlichkeit. Eine verbindliche Darlegung der sicherheits- und friedenspolitischen Zielsetzung(en) als Grundlage der Bundeswehrreform stünde der Ausrichtung an der außenpolitischen Handlungsfähigkeit der Exekutive gemäß politischer Opportunität im Wege und ist wohl auch deswegen unterblieben.

Perspektive abermaliger „Missbrauch“?

Durch den Verzicht auf eine schlüssige, grundgesetz- und völkerrechtskonforme Zielanalyse und die unbesehene Hinnahme der Ausrichtung auf die Exekutive für eine „Politik mit anderen Mitteln“ wird schließlich eine Festlegung in der - im vergangenen Jahr mit einiger Resonanz in einer breiteren Öffentlichkeit geführten - Kontroverse zum Verhältnis von Militär- und Wirtschaftspolitik vermieden. Wie ein knappes halbes Jahr zuvor der damalige Bundespräsident Horst Köhler, hat zu Guttenberg im Rahmen der Berliner Sicherheitskonferenz im November 2010 gefordert, wirtschaftliche Interessen Deutschlands auch militärisch abzusichern; mit dem Zusammenhang von regionaler Sicherheitspolitik und Wirtschaftsinteressen solle man „offen und ohne Verklemmung“ umgehen. Ausdrücklich bezog zu Guttenberg sich zustimmend auf die betreffenden Äußerungen Köhlers, die seinerzeit auf breite und heftige Kritik gestoßen waren und zu dessen Rücktritt geführt hatten.

Die Verknüpfung von wirtschaftlichen Interessen und neudeutscher Militärpolitik ist weder Köhlers noch zu Guttenbergs Erfindung. Sie begann schon bald nach der Epochen-Wende, spätestens mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992 des damaligen Verteidigungsministers Volker Rühe. Rühe erklärte die „Einflussnahme auf die internationalen Institutionen und Prozesse im Sinne unserer Interessen und gegründet auf unsere Wirtschaftskraft“ zu einem der „vitalen Sicherheitsinteressen“ Deutschlands und konkretisierte dahingehend, dass es Sache deutscher Sicherheitspolitik sein solle, für die „Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt ...“ zu sorgen (BMVg: Verteidigungspolitische Richtlinien, 1992, Ziff. 8). Alle einschlägigen Anschlusspapiere paraphrasieren im Grunde nur diese Linie. Indem das Reformkonzept sich zu dieser Entwicklung nicht positioniert, werden deren Fortführung und Verstärkung zumindest offen gehalten. Aus der Sicht von pax christi sind dagegen Militäreinsätze im Dienst von Wirtschaftsinteressen mit einer christlich orientierten Friedensethik unvereinbar. Darüber hinaus bedeuten sie einen Bruch mit der bundesdeutschen Verteidigungspolitik nach zwei Weltkriegen. Jede derartige Instrumentalisierung von Bundeswehr-Soldat/innen steht im Widerspruch zu den Leitideen der Inneren Führung und des Staatsbürgers in Uniform.

Angesichts dieser Problemkomplexe sehen wir die politische Führung der Bundeswehr vor der unabdingbaren Herausforderung, der anstehenden Bundeswehrreform eine schlüssige, grundgesetz- und völkerrechtskonforme Interpretation der (beiden) Aufgaben deutscher Streitkräfte zu Grunde zu legen und in deren Licht eine realistische und nachvollziehbare Bedarfsanalyse für Personalumfang, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzrahmen einer friedensverträglichen Bundeswehr erarbeiten. Unabdingbar ist für uns auch eine klare und bedeutsame Stärkung des Charakters der Bundeswehr als Parlamentsheer – etwa durch Erhöhung des Quorums für Auslandseinsätze auf Zweidrittel der abgegebenen Stimmen (entsprechend dem Quorum für die Feststellung des Verteidigungsfalls gemäß Art. 115a GG). Nicht zuletzt halten wir eine verbindliche Festlegung auf die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Bundeswehr rechtskonform „nicht zur Verfolgung, Durchsetzung und Sicherung ökonomischer oder politischer Interessen“ herangezogen werden kann, für erforderlich. (Bundesverwaltungsgericht: Urteil BVerwG 2 WD 12.04 vom 21. Juni 2005, S. 30).

Die Konsequenz aus einer angemessenen Bearbeitung dieser Probleme wäre unseres Erachtens eine deutlich geringere Sollstärke der Bundeswehr als die bisher vorgesehenen von rund 180.000 Soldat/innen. Immerhin hatte Ihr Vorgänger in Verbindung mit der Bundeswehrreform bereits eine Reduzierung auf 160.000 vorgesehen. Auf keinen Fall aber darf die absehbare Personalknappheit zum Verzicht auf den Maßstab charakterlicher und politischer Eignung von Personen als Berufssoldat/innen führen. Ebenso wenig zum „Outsourcing“ militärischer Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen, da diese in der Regel ein kommerzielles Interesse an der Eskalation und Perpetuierung von Konflikten haben dürften.

Wir bitten Sie, den aufgezeigten Grundproblemen der anstehenden Bundeswehrreform Ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen und so zu einer friedensfördernden Bundeswehrreform beizutragen.

Zum Gespräch über Grundausrichtung und Details der Bundeswehrreform sind wir gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Christof Grosse

Sprecher der Kommission Friedenspolitik


World Wide Web aixpaix.de

Krieg ist die
"ultima irratio"

Das Afghanistan-Desaster der NATO zeigt ebenso wie andere Militäraktionen, dass Kriege heute kaum noch gewinnbar sind. Zu glauben, man könne damit Probleme lösen, erweist sich immer häufiger als tödliche Illusion.

Zivile Konfliktbearbeitung dagegen kann Bürgerkriege beenden. Der Aachener Karlspreisträger Andrea Riccardi hat das in Moçambique eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Krieg hat aufgehört, "ultima ratio" zu sein, Krieg wird immer deutlicher zur "ultima irratio".

So ist es ein wenig still geworden um die vor wenigen Jahren noch hochgepriesenen Auslandseinsätze der Bundeswehr. Ihre Perspektive steckt in der Sackgasse Afghanistan. Längst sind die Generale kleinlaut geworden, geben offen zu, dass ihre Fähigkeiten begrenzt sind, dass Militär keinen Frieden schaffen kann. Allenfalls Zeit gewinnen, damit Politik Frieden schaffen kann, lautet jetzt ihre Devise.

Die offenkundige Krise militärischer Möglichkeiten stärkt die Chancen für eine neue Sicherheitsdebatte, mit dem Ziel, ernsthaft den Krieg zu ächten. Der Schlüssel liegt in der von einem der Obama-Vorgänger, Woodrow Wilson, während des Ersten Weltkrieges entwickelten Konzeption der kollektiven Sicherheit. Dabei geht es darum, nicht die Sicherheit einzelner Staaten auf Kosten anderer Staaten, sondern die Sicherheit aller Staaten gemeinsam zu gewährleisten. Der Krieg muss als gemeinsame Gefahr für alle aufgefasst werden, der die Interessen der gesamten Gemeinschaft berührt". Sicherheit wird damit als unteilbar betrachtet.

Otmar Steinbicker